Familienrecht
Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts (Eherecht, Scheidungsrecht, Kindsrecht und Vormundschaftsrecht bzw. Erwachsenenschutzrecht). Beratung im Rahmen der Eheschliessung (Heirat) sowie der Wahl des Ehegüterstands (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung). Beratung im Bereich Scheidung, Ehetrennung und Eheschutz sowie Vertretung im Rahmen von Eheschutz-, Trennungs- oder Scheidungsverfahren. Redaktion und Prüfung von Konventionen bei gemeinsamen Scheidungsbegehren, Eheverträgen und Unterhaltsverträgen. Beratung bei Anliegen im Bereich des Kindsrechts (Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, etc.). Beratung im Bereich des Erwachsenenschutzrechts (z.B. Unterstützung bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen). Vertretung vor Gerichten und Behörden im Scheidungs-, Eheschutz- und Trennungsverfahren sowie in den übrigen Bereichen des Familienrechts.